GEMA erlaubt Künstlern Streaming zur Eigenpräsentation

Logo GEMASeit der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung können Künstler, die Mitglieder bei der GEMA sind, ihre Musikwerke kostenlos per Streaming auf ihrer Webseite anbieten.

Bis dato mussten für die Verwertung der eigenen Musikwerke auf privaten oder gewerblichen Webseiten mindestens €25,00.- entrichtet werden.

Die Regelung gilt zunächst nur bis zum 31. Dezember 2007 und darf auch von Verlegern, die Werke ihrer Autoren präsentieren wollen, beansprucht werden.

Bedingung für die Inanspruchnahme ist keine direkten oder indirekten Einnahmen über die Webseite zu machen und das Einreichen eines Meldeformulars bei der GEMA.

Die GEMA verspricht „rechtzeitig für die Zeit ab dem 1.1.2008 ein neues Angebot zur Eigenpräsentation der Werke von Mitgliedern der GEMA in Form von konstenlosem Streaming“ bereitzustellen.
Zehn Jahre nach Erfindung des MP3 und dem enormen Interesse der Internetbevölkerung an Online-Musik-Angeboten also endlich ein kleiner Lichtblick.

Pressemitteilung der GEMA-Mitgliederversammlung 2006

Erläuterung zu den neuen Regelungen und Formular (PDF)

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