30% Regel bei den GEMA-Gebühren

In der Zeit von kostengünstigen Laptops und Dumping-Preisen für CD- und DVD-Rohlingen legen immer mehr DJs auch gerne mal Musik von der Festplatte oder der Sicherheitskopie Ihrer CDs auf.

Was viele dabei nicht berücksichtigen ist, dass dem Veranstalter dadurch zusätzliche GEMA-Gebühren entstehen.


Prinzipiell ist das Nutzen von Privatkopien (also auch MP3s) für öffentliche Aufführungen erlaubt. Die GEMA erhebt in solchen Fällen allerdings neben den üblichen Gebühren für das Musikwiedergaberecht noch weitere 30% für das Vervielfältigungsrecht.

Der Sinn eines solchen zusätzlichen Aderlasses sei mal dahingestellt.

Weitere Informationen zum Thema DJing und GEMA finder ihr auf der Seite der GEMA und speziell in diesem PDF.

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